Habe ich ein Recht auf Mutterschutz?
Was Sie tun können!
Sind Sie berufstätig, können Sie ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Schutzzeit nach einer Fehlgeburt nehmen. Die Zeiten sind bitte mit dem Arbeitgeber abzusprechen, der in der Regel viel Verständnis hat.
Ist ihr Kind bei der Geburt, kurz zuvor oder danach verstorben, gelten die 8 Wochen Mutterschaftszeit.
In allen Fällen können Sie auch immer zum Arzt Ihres Vertrauens gehen und besprechen, wann Sie sich wieder stabil genug fühlen, um in den Berufsalltag zurückzukehren. Hierbei unterstütze ich Sie auch gern persönlich, wenn Sie das möchten und nicht zu weit entfernt sind (Raum Düsseldorf).
„Man lebt zweimal: Das erste Mal in der Wirklichkeit, das zweite Mal in der Erinnerung.“
Honoré de Balzac
Sabina Schwarzer — Diamant-Coaching, Liebe heilt!
Alle Anfragen werden mit größter Diskretion und Sorgfalt behandelt – damit Sie sich in jedem Moment geschützt und verstanden fühlen!
